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Übernahme der Häuser Spittelackerstr.1-51 durch
die MieterInnen
Der Mieter und Mieterinnen Verein Spittelackerstraße und das Mietshäusersyndikat
wollen die Spittelacker GmbH gründen und das Erbbaurecht der Stadtbau
GmbH freundlich übernehmen.
Ausgangspunkt ist der Erhalt von preisgünstigem Mietwohnraum für
die jetzigen BewohnerInnen, mit Miethöhen, die sich am Sozialen Mietwohnungsbau
orientieren.
Die Spittelacker GmbH will der Stadtbau GmbH das Erbbaurecht abkaufen,
Grundstückseigentümerin bleibt die Stadt Freiburg.
Grundlage für den errechneten Erbbauzins ist der aktuelle Bodenrichtwert
des Gutachterausschusses, er liegt bei 550 DM/ m2.
Dies macht bei der Grundstücksgröße von 14.000 m2
:
7.700.000 DM x 4% = 308.000 DM Erbbauzins pro Jahr.
Die vorhandenen Gebäude sind längst abgeschrieben, sie stehen
mit 1 DM Buchwert in den Büchern der Stadtbau GmbH.Diesen Wert will
die Spittelacker GmbH erstatten.
Entgegen den von der Stadtbau GmbH veranschlagten Modernisierungskosten
von 2.000 DM/m2 Nutzfläche geht die zukünftige Trägergesellschaft
von Kosten in Höhe von 500 DM/m2 aus.
Die Gesamtkosten für die Modernisierung betragen 2.532.000 DM.
Darin enthalten ist die Modernisierung nach der neuen Wärmeschutz-verordnung
(Dämmung der Außenfassade und der Dachschrägen, Einbau
zentraler Heizungsanlagen). Die Kosten dafür betragen entsprechend
den Berechnungen einer hinzugezogenen Architektin 1.250.000 DM.
Die Kaufnebenkosten in Höhe von 500.000 DM werden über Anteile
der Mietshäuser Syndikat GmbH aufgebracht und über Einlagen
und Kautionen der MieterInnen.
Die Modernisierungsmaßnahmen werden über einen Kredit finanziert.
Die Ausgangsmiete beträgt 10 DM/m2 ab dem Zeitpunkt der
Übernahme am 1.1. 2002. Dies entspricht der momentanen Miethöhe.
Am Ende der in Etappen vorgenommenen Modernisierung liegt die Mietbelastung
bei 12 DM/m2.
Zusätzlich zur Modernisierung der vorhandenen Flächen ist eine
Flächenerweiterung vorgesehen, beispielsweise durch den Ausbau der
vorhandenen Dachschrägen und den Anbau von Wintergärten (insgesamt
1.800 m2). Die dadurch entstehen Kosten werden über die
Mieteinnahmen der neugeschaffenen Flächen gedeckt. Dementsprechend
erhält die Flächenerweiterung ein gesonderte Kosten- und Finanzierungsberechnung.
Die Ziele des Mieter und Mieterinnen Vereins Spittelackerstraße
wurden in seiner Presseerklärung vom 9.10.00 vorgegeben:
Verhindern des Abrisses der Häuser Spittelackerstr. 1-51, Verhindern
von Zwangsvertreibung der MieterInnen, Kauf der Häuser in genossenschaftlicher
Trägerschaft.
Dies wird mit der jetzigen Vorgehensweise untermauert.
Auf Grundlage des vorliegenden Konzepts stellen wir der Stadtbau GmbH
einen Kaufantrag. Wir fordern den Gemeinderat auf, dem Verkauf des Erbbaurechts
an die zukünftige Spittelacker GmbH zuzustimmen.
Der Mieter und Mieterinnenverein Spittelackerstraße
und das Mietshäuser Syndikat, Freiburg
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