Spittelackerstraße Pressemitteilung 23.03.2001

Die Projektinitiative Spittelackerstraße hat einen städtebaulichen Vorschlag für eine ergänzende Neubebauung der Grundstücke Spittelackerstraße 1-51 durch 4 Reihenhaus-Blöcke erarbeitet.

Es entstehen 2.800 m2 neue Wohnbauflächen.

Der Bestand an preiswertem Mietwohnraum von 4.220 m2 bleibt voll erhalten und kann um zusätzliche 1.800 m2 erweitert werden

Die Projektinitiative bringt diesen Vorschlag ausdrücklich als Bürgerbeteiligung in das gesetzliche Verfahren zur Aufstellung des neuen Bebauungsplans Spittelackerstraße ein.

Dieses öffentliche Verfahren muß die Freiburger Stadtbau beantragen, wenn sie wie beabsichtigt die Häuser abreißen und die Grundstücke neu bebauen will.

Das Bebauungsplan-Verfahren Spittelackerstraße ist damit Auftakt für die ab April geplanten Veranstaltungen der Stadt Freiburg zur Bürgerbeteiligung an der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplans, der zusätzliche Wohnbauflächen ausweisen soll.

1. Ergänzung des Bestandes durch Neubebauung

Die Häuserblöcke des Altbaubestandes öffnen sich zum Seepark und umschließen U-förmig die Kleingärten. Entlang der offenen Grundstücksgrenze werden vier Reihenhausblöcke errichtet. Es entstehen geschützte Innenhöfe. Die Bebauung ist 2 bis 2,5 geschossig mit Pultdächern.
(Siehe Anlage mit städtebaulicher Ideenskizze)
Es werden dadurch etwa ca. 2.800 m2 Wohnflächen hinzugewonnen.
Der komplette Altbaubestand der Siedlung Spittelackerstraße mit ca. 4.220 m2 bleibt erhalten und wird modernisiert, entsprechend dem Finanzierungskonzept vom 29.11.2000.
Der Altbaubestand kann erweitert werden um ca. 1.000 m2 durch Anbau von Wintergärten und um ca. 800 m2 durch Ausbau der Dachgeschosse.
Planerische Variationen sind möglich, es geht ums Prinzip: Es sollen zusätzliche Wohnbauflächen geschaffen werden unter Erhalt des Wohnungsbestandes und eines möglichst großen Teils der Gärten.

Flächentabelle:

Altbaubestand101 Wohnungen, z.Z. etwa 150 BewohnerInnen 4.220 m2

Anbau und Ausbau

Wintergärten 1.000 m2
Dachböden und größere Dachgauben 800 m2
Neubau: 4 Reihenhausblöcke 2.800 m2
Wohnfläche insgesamt 8.820 m2

Zum Vergleich:
Planvariante A der Stadtbau vom 27.6.2000
Komplettabriss und 63 neue Wohneinheiten 8.945 m2

2. Kompromisse suchen

Die Projektinitiative Spittelackerstraße will mit diesem Vorschlag einen Kompromiss in die festgefahrene Debatte einbringen:
Er ermöglicht den Neubau von Wohnungen (was einen Teil der Gärten kostet), erhält aber den gesamten Bestand an preiswerten Mietwohnungen.
Das ist echte ‘Nachverdichtung’ und ‘Bauen im Bestand’, also kein Etikettenschwindel wie bei der Stadtbau, die unter diesem Motto den Komplettabriss betreiben will. Die Stadtbau hat mögliche Alternativen erst garnicht untersucht, sondern sich von vornherein auf Abriss festgelegt.
Der vorliegende Vorschlag zur Ergänzung des Bestandes durch Neubebauung wurde am 9. März auf der Versammlung des Mieter und Mieterinnen Vereins Spittelackerstraße ausgiebig diskutiert. Er wurde als Kompromiss einstimmig angenommen und wird in die Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan und Flächennutzungsplan eingebracht.

3 . Pläne der Freiburger Stadtbau

Der Freiburger Stadtbau gehören die Häuser, sie ist Inhaberin des Erbbaurechts. Sie will die Siedlung abreißen, Reiheneigenheime errichten und an gutverdienende Haushalte verkaufen. Diesen Plänen hat bereits eine Mehrheit des Aufsichtsrates der Stadtbau zugestimmt.
Ebenso hat der Hauptausschuss des Gemeinerates der Stadt Freiburg ihrer Rolle als Grundstückseigentümerin mehrheitlich die Absichten der Stadtbau gebilligt.
Aber damit ist keine endgültige Entscheidung getroffen.

4. Bebauungsplan-Verfahren

Für die Pläne der Stadtbau ist ein neuer Bebauungsplan notwendig, dessen Aufstellung die Stadtbau noch beantragen muss. Planungshoheit hat die Stadt Freiburg als Gebietskörperschaft, unabhängig von ihrer Doppel- und Dreifachrolle als Grundstückseigentümerin sowie Kapitaleignerin der Stadtbau.
Das formelle Aufstellungsverfahren sieht die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes vor, zu dem alle BürgerInnen der Stadt Freiburg, Institutionen und Unternehmen Bedenken und Anregungen äußern können.
Es kann nicht sein, dass diese gesetzlich vorgeschriebenen Planungsschritte mit Bürgerbeteiligung nur eine Farce sind: weil ein Teil der StadträtInnen, die im Aufsichtsrat der Stadtbau oder im Hauptausschuss sitzen, bereits ein Votum abgegeben haben. Schließlich entscheiden sämtliche StadträtInnen im Plenum des Gemeinderates über den Bebauungsplan: nachdem sie die Bedenken und Anregungen aus der Bürgerschaft zur Kenntnis genommen und erwogen haben.

Aktuelle Fortschreibung des Flächennutzungsplans

Die Stadtbau und andere Abriss-Befürworter argumentieren bei der Spittelackerstraße mit dem generell erhöhten Bedarf an Wohnbauflächen. Genau das aber ist das Hauptthema in der aktuellen Debatte um die Fortschreibung des Flächennutzungsplans. Dieser ist wiederum die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen - selbstverständlich auch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Spittelackerstraße.
Der Gemeinderat hat bereits beschlossen, die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg zu entscheiden. Eine erweiterte Bürgerbeteiligung soll vorgeschaltet und von einem erfahrenen Planungsbüro für 600.000 DM moderiert werden. Dabei werden von April an in verschiedenen Veranstaltungen die Meinungen der BürgerInnen zu diesen Themen eingeholt und in Konfliktfällen konsensfähige Lösungen erarbeitet, über die der Gemeinderat gegen Jahresende befinden kann.
Deshalb beantragen wir bei der Stadt Freiburg und dem Planungsbüro, den Konfliktfall Spittelackerstaße als exemplarische Situation zum Einstieg in den Moderationsprozess auszuwählen. Unseren Vorschlag einer Ergänzung des Bestandes durch Neubebauung, den wir heute der Öffentlichkeit vorstellen, bringen wir hiermit in die Bürgerbeteiligung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ein.