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Spittelackerstraße Pressemitteilung 23.03.2001 |
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Die Projektinitiative Spittelackerstraße hat einen städtebaulichen Vorschlag für eine ergänzende Neubebauung der Grundstücke Spittelackerstraße 1-51 durch 4 Reihenhaus-Blöcke erarbeitet.Es entstehen 2.800 m2 neue Wohnbauflächen.Der Bestand an preiswertem Mietwohnraum von 4.220 m2 bleibt voll erhalten und kann um zusätzliche 1.800 m2 erweitert werdenDie Projektinitiative bringt diesen Vorschlag ausdrücklich als Bürgerbeteiligung in das gesetzliche Verfahren zur Aufstellung des neuen Bebauungsplans Spittelackerstraße ein.Dieses öffentliche Verfahren muß die Freiburger Stadtbau beantragen, wenn sie wie beabsichtigt die Häuser abreißen und die Grundstücke neu bebauen will.Das Bebauungsplan-Verfahren
Spittelackerstraße ist damit Auftakt für die ab April geplanten
Veranstaltungen der Stadt Freiburg zur Bürgerbeteiligung an der Aufstellung
des neuen Flächennutzungsplans, der zusätzliche Wohnbauflächen
ausweisen soll.
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| Altbaubestand101 Wohnungen, z.Z. etwa 150 BewohnerInnen | 4.220 m2 |
Anbau und Ausbau |
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| Wintergärten | 1.000 m2 |
| Dachböden und größere Dachgauben | 800 m2 |
| Neubau: 4 Reihenhausblöcke | 2.800 m2 |
| Wohnfläche insgesamt | 8.820 m2 |
Zum Vergleich:
Planvariante A der Stadtbau vom 27.6.2000
Komplettabriss und 63 neue Wohneinheiten 8.945 m2
Die Projektinitiative Spittelackerstraße will mit diesem Vorschlag
einen Kompromiss in die festgefahrene Debatte einbringen:
Er ermöglicht den Neubau von Wohnungen (was einen Teil der Gärten
kostet), erhält aber den gesamten Bestand an preiswerten Mietwohnungen.
Das ist echte ‘Nachverdichtung’ und ‘Bauen im Bestand’, also kein Etikettenschwindel
wie bei der Stadtbau, die unter diesem Motto den Komplettabriss betreiben
will. Die Stadtbau hat mögliche Alternativen erst garnicht untersucht,
sondern sich von vornherein auf Abriss festgelegt.
Der vorliegende Vorschlag zur Ergänzung des Bestandes durch Neubebauung
wurde am 9. März auf der Versammlung des Mieter und Mieterinnen Vereins
Spittelackerstraße ausgiebig diskutiert. Er wurde als Kompromiss
einstimmig angenommen und wird in die Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan
und Flächennutzungsplan eingebracht.
Der Freiburger Stadtbau gehören die Häuser, sie ist Inhaberin
des Erbbaurechts. Sie will die Siedlung abreißen, Reiheneigenheime
errichten und an gutverdienende Haushalte verkaufen. Diesen Plänen
hat bereits eine Mehrheit des Aufsichtsrates der Stadtbau zugestimmt.
Ebenso hat der Hauptausschuss des Gemeinerates der Stadt Freiburg ihrer
Rolle als Grundstückseigentümerin mehrheitlich die Absichten
der Stadtbau gebilligt.
Aber damit ist keine endgültige Entscheidung getroffen.
Für die Pläne der Stadtbau ist ein neuer Bebauungsplan notwendig,
dessen Aufstellung die Stadtbau noch beantragen muss. Planungshoheit hat
die Stadt Freiburg als Gebietskörperschaft, unabhängig von ihrer
Doppel- und Dreifachrolle als Grundstückseigentümerin sowie
Kapitaleignerin der Stadtbau.
Das formelle Aufstellungsverfahren sieht die Offenlage des Bebauungsplan-Entwurfes
vor, zu dem alle BürgerInnen der Stadt Freiburg, Institutionen und
Unternehmen Bedenken und Anregungen äußern können.
Es kann nicht sein, dass diese gesetzlich vorgeschriebenen Planungsschritte
mit Bürgerbeteiligung nur eine Farce sind: weil ein Teil der StadträtInnen,
die im Aufsichtsrat der Stadtbau oder im Hauptausschuss sitzen, bereits
ein Votum abgegeben haben. Schließlich entscheiden sämtliche
StadträtInnen im Plenum des Gemeinderates über den Bebauungsplan:
nachdem sie die Bedenken und Anregungen aus der Bürgerschaft zur
Kenntnis genommen und erwogen haben.
Die Stadtbau und andere Abriss-Befürworter argumentieren bei der
Spittelackerstraße mit dem generell erhöhten Bedarf an Wohnbauflächen.
Genau das aber ist das Hauptthema in der aktuellen Debatte um die Fortschreibung
des Flächennutzungsplans. Dieser ist wiederum die Grundlage für
die Aufstellung von Bebauungsplänen - selbstverständlich auch
für die Aufstellung des Bebauungsplanes Spittelackerstraße.
Der Gemeinderat hat bereits beschlossen, die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen
im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans nicht über
die Köpfe der Betroffenen hinweg zu entscheiden. Eine erweiterte
Bürgerbeteiligung soll vorgeschaltet und von einem erfahrenen Planungsbüro
für 600.000 DM moderiert werden. Dabei werden von April an in verschiedenen
Veranstaltungen die Meinungen der BürgerInnen zu diesen Themen eingeholt
und in Konfliktfällen konsensfähige Lösungen erarbeitet,
über die der Gemeinderat gegen Jahresende befinden kann.
Deshalb beantragen wir bei der Stadt Freiburg und dem Planungsbüro,
den Konfliktfall Spittelackerstaße als exemplarische Situation zum
Einstieg in den Moderationsprozess auszuwählen. Unseren Vorschlag
einer Ergänzung des Bestandes durch Neubebauung, den wir heute der
Öffentlichkeit vorstellen, bringen wir hiermit in die Bürgerbeteiligung
zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ein.