Satzung JB9 Verein
1. Name, Ziele
Der JB9 Verein umfasst alle Gruppen oder Einzelpersonen, die Wohnungen
oder Gewerberäume im Haus Jakob-Burckhardt-Str. 9 in Freiburg als
Mietparteien verantwortlich nutzen. [zurück]
Der Verein ist Forum der Selbstorganisation im Mietshaus Jakob-Burckhardt-Str.
9.
Der Verein versteht sich als Teil eines Solidarzusammenschlusses der MieterInnen
und Wohnungssuchenden im Mietshausbereich. Er ist deshalb Mitglied im
Mietshäuser Syndikat und verfolgt dieselben Ziele: selbstorganisierte
Mietshausprojekte zu schaffen, das Recht auf Wohnraum für alle!
Sitz des Vereins ist Freiburg.
2. Hausversammlung, Beauftragte
Die Hausversammlung (Mitgliederversammlung) des Hauses Jakob-Burckhardt-Str.9
ist das Beratungs- und Entscheidungsorgan.
Entscheidungen sollen nach dem Konsensprinzip getroffen werden. Sie werden
schriftlich festgehalten. Ersatzweise gelten die gesetzlichen Vorschriften
für Vereine.
Die Hausversammlung entscheidet über Mitgliedschaft.
Die Hausversammlung wählt Beauftragte (Vorstand). Die Beauftragten
vertreten den Verein nach außen. Je zwei Beauftragte vertreten den
Verein gemeinsam. Die Beauftragten sind der Hausversammlung verantwortlich
und an ihre Weisungen gebunden.
3. Finanzen, Haftung
Beiträge werden nicht erhoben. Über Einlagen entscheidet die
Hausversammlung.
Die Haftung des Vereins ist auf das Vereinsvermögen beschränkt.
4. Auflösung
Wird der Verein aufgelöst oder sein bisheriger Zweck grundlegend
abgeändert, so muß das Vermögen weiter im Sinne der bisherigen
Zielsetzung verwendet werden: es wird als Zweckvermögen (Stiftung)
dem Mietshäuser Syndikat zur treuhänderischen Verwaltung übertragen.
Freiburg, den 14. Oktober 2001[nach
oben]
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