Satzung JB9 Verein

1. Name, Ziele

Der JB9 Verein umfasst alle Gruppen oder Einzelpersonen, die Wohnungen oder Gewerberäume im Haus Jakob-Burckhardt-Str. 9 in Freiburg als Mietparteien verantwortlich nutzen. [zurück]
Der Verein ist Forum der Selbstorganisation im Mietshaus Jakob-Burckhardt-Str. 9.
Der Verein versteht sich als Teil eines Solidarzusammenschlusses der MieterInnen und Wohnungssuchenden im Mietshausbereich. Er ist deshalb Mitglied im Mietshäuser Syndikat und verfolgt dieselben Ziele: selbstorganisierte Mietshausprojekte zu schaffen, das Recht auf Wohnraum für alle!
Sitz des Vereins ist Freiburg.

2. Hausversammlung, Beauftragte

Die Hausversammlung (Mitgliederversammlung) des Hauses Jakob-Burckhardt-Str.9 ist das Beratungs- und Entscheidungsorgan.
Entscheidungen sollen nach dem Konsensprinzip getroffen werden. Sie werden schriftlich festgehalten. Ersatzweise gelten die gesetzlichen Vorschriften für Vereine.
Die Hausversammlung entscheidet über Mitgliedschaft.
Die Hausversammlung wählt Beauftragte (Vorstand). Die Beauftragten vertreten den Verein nach außen. Je zwei Beauftragte vertreten den Verein gemeinsam. Die Beauftragten sind der Hausversammlung verantwortlich und an ihre Weisungen gebunden.

3. Finanzen, Haftung

Beiträge werden nicht erhoben. Über Einlagen entscheidet die Hausversammlung.
Die Haftung des Vereins ist auf das Vereinsvermögen beschränkt.

4. Auflösung

Wird der Verein aufgelöst oder sein bisheriger Zweck grundlegend abgeändert, so muß das Vermögen weiter im Sinne der bisherigen Zielsetzung verwendet werden: es wird als Zweckvermögen (Stiftung) dem Mietshäuser Syndikat zur treuhänderischen Verwaltung übertragen.

Freiburg, den 14. Oktober 2001[nach oben]