MIETSHÄUSER SYNDIKAT Statut
1. Name, Ziele
1.1 Der Verein MIETSHÄUSER SYNDIKAT ist ein Solidarzusammenschluß
im Mietshausbereich. Es ist gemeinsames Ziel aller Vereinsmitglieder,
die Entstehung selbstorganisierter Mietshausprojekte zu unterstützen
und politisch durchzusetzen:
menschenwürdiger Wohnraum, das Dach überm Kopf, für alle.
1.2 Sitz des Vereins ist Freiburg. [zurück]
2. Mitgliedschaft
2.1 Mitglied kann werden, wer für die Ziele des Mietshäuser
Syndikats eintritt.
2.2 Neben Einzelpersonen können Vereine, Betriebe, Wohngemeinschaften
und andere Gruppen Mitglied werden.
2.3 Mitglied können insbesondere Projektinitiativen und Hausvereine
werden, die mit dem Syndikat ein neues Mietshausprojekt verwirklichen
wollen, zum Beispiel Wohnungssuchende oder MieterInnen, die sich gegen
Rausschmiß wehren (bei Abriß, Hausverkauf...).
3. Mitgliederversammlung, Beauftragte
3.1 Die Mitgliederversammlung ist das Beratungs- und Entscheidungsorgan.
Entscheidungen sollen nach dem Konsensprinzip getroffen werden.
3.2 Die Mitgliederversammlung entscheidet über Mitgliedschaft.
3.3 Die Mitgliederversammlung wählt Beauftragte (Vorstand). Die Beauftragten
vertreten den Verein nach außen. Je zwei Beauftragte vertreten gemeinsam.
Die Beauftragten sind der Mitgliederversammlung verantwortlich, und an
ihre Weisungen gebunden.
4. Finanzen, Haftung
4.1 Über Beiträge oder Einlagen entscheidet die Mitgliederversammlung.
4.2 Die Haftung des Vereins ist auf das Vereinsvermögen beschränkt.
4.3 Wirtschaftliche Tätigkeiten sind zur Haftungsbeschränkung
ausgelagert an die Mietshäuser Syndikat GmbH, die das Vereinsvermögen
im Sinne der Vereinsverfassung verwaltet.
5. Auflösung
Wird der Verein aufgelöst oder sein bisheriger Zweck grundlegend
abgeändert, so muß das Vermögen weiter im Sinne der bisherigen
Zielsetzung verwendet werden: es wird als Zweckvermögen einem geeigneten
Treuhänder zur Verwaltung übertragen.
Dieses Statut tritt an die Stelle des bisherigen Statuts vom 3.4.96 wegen
Änderung von Punkt 2.
Freiburg, den 3. Dezember 1997 [nach
oben]
|