Fragen und Antworten

Die am häufigsten gestellten Fragen in Zusammenhang mit dem Syndikat und seinen Projekten.
Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, schreiben Sie uns, damit wir sie beantworten können.

Das Besondere am Mietshäuser Syndikat ist die Neutralisierung von Eigentum, seine dezentrale Organisationsstruktur mit autonomen Projekten und die Verpflichtung von entschuldeten Altprojekten, neue Projekte finanziell zu unterstützen.

Das Syndikat setzt auf ein Modell der Gewaltenteilung. Es gibt innerhalb der Haus GmbH zwei unterschiedliche Körperschaften mit unterschiedlichen Interessen, die sich gegenseitig kontrollieren. So wird eine Reprivatisierung nahezu unmöglich, denn beide Körperschaften müssten bei einem Verkauf zustimmen. Natürlich kann auch jede Genossenschaft in ihrer Satzung festlegen, dass Wohnraum dem Kapitalmarkt entzogen werden soll. Die GenossInnen könnten jedoch mit einer qualifizierten Mehrheit diese Satzung ändern. Das lässt sich leider nicht ausschließen und erschien daher zu „unsicher“. Wichtig sind außerdem autonome Hausprojekte, damit jedes Projekt selbst über die eigenen Belange (abgesehen von einem Verkauf) entscheiden kann und auch bei einem Konkurs nicht die anderen Projekte gefährdet. Das geht nur, wenn jedes Haus eine eigene Rechtsform hat. Dafür ist die GmbH hervorragend gegeignet, denn sie hat günstige „Unterhaltskosten“ und eine einfache Handhabung: Im Vergleich zur Genossenschaft muss die GmbH keinem Prüfungsverband angehören, der für die Prüfung jährlich bis zu 5.000 EUR verlangt, und die GmbH muss sich nicht vom Prüfungsverband Beteiligungen genehmigen lassen. Dieser prüft, ob die Beteiligung profitabel ist. Hausprojekte sind am Anfang jedoch erst einmal Verlustbringer. Eine Stiftung wäre zwar für die Eigentumsneutralisierung eine „sichere“ Rechtsform, darf aber leider nur ihre Zinserträge für den Stiftungszweck einsetzen. Das Stiftungsvermögen müsste also hoch verzinst angelegt werden, um möglichst viel Geld für neue Projekte zu haben. Das Syndikat will aber direkt Geld un- oder niedrig verzinst den Projekten zur Verfügung stellen.

Nein. Das Syndikat vermittelt keine Zimmer oder Wohnungen, dazu müssen die einzelnen Wohnprojekte direkt angefragt werden. Die einzelnen Projekte entscheiden darüber autonom.

Nein. Das Syndikat vermittelt keine Immobilien. Daher sind wir auch nicht interessiert an Immobilienangeboten von Maklern oder privat.

Kontaktaufnahme, telefonisch, per E-Mail oder Post. Es folgen ein oder mehrere Treffen. Begleitung der Gruppe entweder von bestehendem Syndikatsprojekt in der Nähe oder von Syndikat oder beides. Danach erfolgt Konzepterstellung mit Finanzierungsplan. Über eine Beteiligung entscheidet eine Mitgliederversammlung (MV), auf der sich die Gruppe vorstellt. Die MV findet etwa 3 x im Jahr an wechselnden Orten statt. Folgende Kriterien müssen erfüllt, bzw. vorhanden sein, bevor sich die Gruppe auf einer MV vorstellen kann:

  1. Mitgliedschaft im Syndikatsverein
  2. ein konkretes Objekt
  3. ein Finanzierungsplan und eine ausführliche Beratung durch das Syndikat
  4. eine kurze Chronologie, was bisher geschah und ein vorläufiger Zeitplan, wie es weitergehen soll

Selbstverwaltung macht Arbeit. Alles wofür früher der Eigentümer zuständig war muss nun selbst gemacht werden. Finanzierungspläne und Kreditanträge in der Anfangsphase, Aus- und Umbau, und später auch Buchhaltung und Hausverwaltung.

Es ist keine Bedingung, dass MieterInnen einen Direktkredit an das Projekt geben müssen. Die Gruppe der MieterInnen ist also nicht identisch mit der Gruppe der DirektkreditgeberInnen.

Nichts. Wir arbeiten ehrenamtlich. Einzelne Gruppen, die beraten werden wollen, sollten nach Freiburg oder zu einem der anderen beratenden Projekte kommen. Für Infoveranstaltungen sollten die Fahrtkosten und Unterkunft übernommen werden.

Der neue Hausverein muss für die Gründung der Haus-GmbH für seinen Anteil von ca. 51 % am Stammkapital 12.600,- EUR aufbringen. Das Syndikat steuert die restlichen 12.400,- EUR bei. Insgesamt stehen dann der Haus-GmbH 25.000,- EUR für den Kauf zur Verfügung.

  1. Der neue Hausverein wird Mitglied im Syndikat mit einer Einlage in Höhe von mindestens 250,- EUR.
  2. Die MieterInnen der neuen Haus-GmbH zahlen einen Solidarbeitrag. Die Höhe des Solidarbeitrags sollte 0,10 EUR pro Quadratmeter Nutzfläche im Monat nicht unterschreiten. Der Solidarbeitrag steigt jedes Jahr um 0,5 Prozent der Kaltmiete.
  3. Die vom Syndikat aufgebrachten 12.400,- EUR sollten langfristig durch Erhöhung der Mitgliedseinlage „zurückgezahlt“ werden.

Das Feld der zumeist ehrenamtlichen Mitarbeit ist vielfältig und hängt auch stark von einzelnen Interessen ab. Möglich wäre z.B. Projektberatung oder auch Öffentlichkeitsarbeit. Das geht natürlich nur mit einem gewissen Grundwissen. Das könnte z.B. über ein Praktikum bei einem der Syndikatsprojekte erworben werden.