Es kam nicht, wie es kommen sollte

Eine erzkapitalistische Rechtsform

Die Idee ist schlüssig, und die Rolle der neutralen Dritten passt wie die Faust aufs Auge zu unserer Idee eines projektübergreifenden Solidarzusammenschlusses, dem Mietshäuser Syndikat.
Zunächst müssen wir uns aber noch mit der stark negativ besetzten GmbH als Hausbesitzorganisation anfreunden: Neulings Untersuchungen überzeugen uns, dass paradoxerweise mit der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, der GmbH, das vorgeschlagene Modell konkurrenzlos gut realisiert werden kann: Die GmbH hat zwar ein erzkapitalistisches Erscheinungsbild, ist aber für jeden Zweck zulässig und nicht wie die e. G. auf die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder eingeengt.
Zwei ideelle Vereine steuern als je ein GmbH- Gesellschafter die Haus-GmbH. Der Hausverein mit allen MieterInnen im Haus bestimmt alleinig die Geschäftsführung. Das Mietshäuser Syndikat wacht zusammen mit dem Hausverein über die Einhaltung der Grundlagen: Eine Veränderung des status quo wie z. B. Hausverkauf oder Aufteilung in Eigentumswohnungen oder die Änderung des GmbH-Vertrages ist nur möglich, wenn beide Gesellschafter, Hausverein und Syndikat, zustimmen. Aber kein Verein kann den anderen majorisieren. Hausverein und Syndikat sind nicht deckungsgleich. Und je mehr Projekte dem Syndikat beitreten und je mehr Mitglieder das Syndikat umfasst, desto unwahrscheinlicher wird ein Szenario, bei dem sich Hausverein und Syndikat doch noch auf die kapitalistische Verwertung einer wertvollen Immobilie einigen könnten.

Die besseren Menschen

Das Modell erteilt auch der unter Linken verbreiten Auffassung eine Absage, dass MieterInnen (wie auch andere unterdrückte Gruppierungen) die besseren Menschen sind, die bloß ihr Haus in Selbstorganisation übernehmen müssen, um dessen kapitalistische Verwertung auf Dauer auszuschließen. Es setzt auch nicht an deren Stelle auf die vermeintliche moralische Integrität von neutralen Dritten, die etwa als altgediente Polit-HonoratiorInnen jenseits der Niederungen des Alltagsgeschäftes frei von Macht- und Verwertungsgelüsten das Gute verkörpern. Erst die gegenseitige Kontrolle von zwei relativ verschiedenen Körperschaften soll die Filzbildung und Erosion von ideellen Zwecksetzungen verhindern.